Buch: Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz
2. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, den Arbeitsschutz zu organisieren und Gefährdungen zu beurteilen.
Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, den Arbeitsschutz zu organisieren und Gefährdungen zu beurteilen.